Am 20. 09. 2008 fand die Mitglieder - und Wahlversammlung statt. Die Versammlung war bei 10 anwesenden RAG - Mitgliedern beschlussfähig. Versammlungsleiter war unser Kreisvorsitzender Constantin Graf von Faber - Castell, dem vielmals für die geopferte Zeit und den übernommenen Aufwand gedankt sei. Vor der Mitgliederversammlung fand die satzungsgemäße Revision durch den stellvertretenden Revisor S.G. und später durch den Revisor F.D. statt, es wurde die Entlastung des Vorstqands empfohlen.
Gemäß der Wahl des Vorstandes wurden folgende Positionen neu besetzt:
Vorsitzender :
Christoph Dieterle, RK Erfurt
SV Vorsitzender :
U.F., RKErfurt
weitere SV Vorsitzende:
S.Z., RK Sömmerda
U.S. , RK Erfurt
Kassenwart :
W.P., RK Sömmerda
Schriftführer :
Revisoren:
SV Revisoren:
Ein Scan des Wahlprotokolls wird angefertigt werden und anonymisiert als PDF - Datei einsehbar sein,
Dem aus dem Vorstand ausgeschiedenen Mitglied R.P (Schriftführer, RK Erfurt) möchte ich meinen Dank aussprechen für die Ausfüllung des Amtes in der Interimszeit seit 03 / 2007. U.F. möchte ich Dank aussprechen für die gewissenhafte Führung der RAG - Kasse und W.P.für die Bereitschaft, den nicht immer beliebten aber verantwortungsvollen Posten des Kassenwarts zu übernehmen.
R.P. schied aus dem Vorstand aus, da er beim Termin der Wahl nciht anwesennd war und keine schriftliche Erklärung zur Wählbarkeit vorlag, nicht aufgrund anderer Umstände !!!!
Es wurde zudem eine Satzungsänderung beschlossen, nach der eine Qualifikation als Schießleiter nicht mehr Voraussetzung für die Besetzung von Positionen innerhalb des Vorstands ist, das aber zumindest Vorstandsmitglieder diese Qualifikation anstreben sollen.
Gemäß der Wahl- und Delegiertenordnung des VdRBw (HIER) bzw. der Satzung der RAG Drei Gleichen muss 2008 die reguläre Wahl des Vorstandes / der Revisoren stattfinden. Gewählt werden müssen der Vorsitzende, mindestens 1 stellvertretender Vorsitzender, der Kassenwart, der Schriftführer, zwei Revisoren und zwei stellvertretende Revisoren.
Die Wahl findet statt am Samstag den 20.09.2008 auf dem Gelände der Geiersberger Schieß- und Sportstätte in Elxleben (Kreis Sömmerda) im Anschluss an die RAG - interne "Meisterschaft" 2008.
Vor der Wahlversammlung soll noch unter dem alten Vorstand über einige Satzungsänderungen abgestimmt werden, die auch Details für die Wahl selbst regeln sollen / können.
Vorschläge zur Satzungsänderung sind wie folgt:
§7 Der Vorstand der RAG Schießsport
7.9) Alle Vorstandsmitglieder sollen die Qualifikation eines Schießleiters haben oder anstreben
§ 8: Sonderbeiträge
8.2.) Es wird ein Jahresbeitrag von 20€ pro Mitglied erhoben. Dieser kann im Einzellfall bei sozialer Härte nach individueller Abwägung durch Vorstandsbeschluss gestundet werden.
8.3.) Die RAG - Beiträge werden für RAG - interne Belange zur Deckung laufender Kosten sowie gemäß dem Finanzplan verwendet
8.4.) Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr
8.5.) Mitglieder sind dazu verpflichtet die Beiträge rectzeitig zu entrichten
8.6.) Die Höhe der Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt
Am vorhergehenden Wochenende ist die Revision der Kasse geplant zur satzungskonformen Entlastung des Vorstandes.
Die Mitglieder, die passiv wählbar für Ämter zur Verfügung stehen und die nicht erscheinen können, werden gebeten fernmündlich, via Email oder schriftlich die in Frage kommenden Ämter anzugeben. Voraussetzung ist die ordentliche Mitgliedschaft für die Positionen des / der Vorsitzenden bzw. des / der stellvertretenden Vorsitzenden. Schriftführer und Kassenwart können auch ausserordentliche Mitglieder / Förderer sein. Voraussetzung ist gegebenenfalls auch die waffenrechtliche Eignung im Sinnevorhandener Sachkunde etc. - dies ergibt sich aus der Sportordnung und der Satzung.
Mitglieder, die aktiv wählen möchten, die aber nicht selbst erscheinen können, bitte ich ebenfalls um Kontaktaufnahme wegen der Abgabe einer Stimme im Vorfeld der Wahl.
Die Mitgliederversammlung bzw. die Wahlversammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn mindestens 7 (!!!) Mitglieder anwesend sind.
Vorläufige Tagesordnung:
1.) Mitgliederversammlung : Begrüßung durch Vorstand, Wahl Versammlungsleiter
2.) Abstimung über Satzungsänderung
4.) Sicherheitsbelehrung gemäß §7.8 Satzung RAG Drei Gleichen
3.) Übergang zur Wahlversammlung : Wahl Versammlungsleiter + 2 Beisitzer
4.) Beschlussfassung über die Tagesordnung
5.) Bericht des Vorstandes
6.) Kassenbericht
7.) Bericht der Revisoren
8.) Entlastung des Vorstandes
9.) Wahl in die Ämter gemäß §1 WADO
10.) Verpflichtung gemäß §10 WADO
11.) Weitere Punkte der Mitgliederversammlung
Der Vorsitzende





