Der Umgang, der Besitz, der Erwerb von Waffen und Munition / Treibladungspulver ist nicht nur in Deutschland streng reglementiert. Im Verlauf soll hier ein Überblick zu den juristischen Grundlagen des Waffenbesitzes folgen. Waffengesetz, Verordnungen hierzu, Verwaltungsbestimmungen, Sprengstofgesetz etc. .
Das BKA zum WaffG 2008:
http://www.bundeskriminalamt.de/profil/faq/waffenrecht/faq-waffenrecht.pdf
Ein Überblick über die Änderungen des WaffG 2008:
http://www.visier.de/bilder/pdf/aenderungen_im_waffengesetz_web.pdf
kritische Betrachtung zum erfolgten Gesetzgebungsverfahren des WaffG 2008 :
http://www.muzzle.de/Recht/Waffengesetzgebung_2007_2008/waffengesetzgebung_2007_2008.html
Gesetz zur Änderung des Wafengesetzes:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s0426.pdf
Das WaffG in derzur Zeit gültigen Form:
http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#A1
http://www.bez05.wtal.de/waffgg/WaffG-26.03.08-aktuell.pdf
http://www.bez05.wtal.de/waffgg/AWaffV-01.04.08Korrektur.pdf
Verwaltungsvorschrift (PDF, Bundesrat Drucksache 81/06)
verbotene Gegenstände: http://www.jugend.essen.de/Dokumente/Arbeitsheft_Waffenrecht.pdf
Zoll:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/a0_oeffentliche_ordnung/a0_waffen_und_munition/index.html
Hinweise zur Aufbewahrung von Treibladungspulver:
Zum Thema der Zielbeleuchtung:
http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb-lampenset.pdf





